G
Gelöschter Benutzer 135618
Guest
Werte Kollegen,
Bei ladies.de wird für rlp das Besuchsrecht für Haus- und Hotelbesuche konstatiert.
Da meine Lieblings-DL an bekannter Adresse wie bei vielen das Geschäftsmodell Terminwohnung mit Einzelzimmer anbietet frage ich mich nun wie das auszulegen ist und wie die Behörden das auslegen. Ich würde ja gerne einen Tripp nach Koblenz unternehmen, wäre sogar bereit Kontaktdaten in Form einer anonymen E-mail bei meiner Favoritin zu hinterlassen. Aber eine Owidrigkeit wg. Verstoss gegen das Infektionsschutzgesetz möchte ich nicht im Briefkasten haben. Wie seht ihr die Lage?
Bei ladies.de wird für rlp das Besuchsrecht für Haus- und Hotelbesuche konstatiert.
Da meine Lieblings-DL an bekannter Adresse wie bei vielen das Geschäftsmodell Terminwohnung mit Einzelzimmer anbietet frage ich mich nun wie das auszulegen ist und wie die Behörden das auslegen. Ich würde ja gerne einen Tripp nach Koblenz unternehmen, wäre sogar bereit Kontaktdaten in Form einer anonymen E-mail bei meiner Favoritin zu hinterlassen. Aber eine Owidrigkeit wg. Verstoss gegen das Infektionsschutzgesetz möchte ich nicht im Briefkasten haben. Wie seht ihr die Lage?